Heilmassage


MIT ärztlicher Verordnung
(Bitte beachten Sie, dass eine Heilmassage immer eine Überweisung Ihres behandelnden Arztes voraussetzt!)


Heilmassage

Die Heilmassage wird vor allem bei Beschwerden und Erkrankungen des Bewegungsapparates, nach Verletzungen oder Operationen sowie bei rheumatisch oder neurologisch bedingten Erkrankungen, als auch bei angeborenen oder erworbenen Funktionsstörungen verschrieben.Durch spezielle Griff- Zug- und Schubtechniken wird das behandelte Gebiet (Haut, Bindegewebe, Muskeln) gereizt, welches Verspannungen lösen, die Durchblutung fördern und die Selbstheilungskräfte anregen soll. Durch eine Reaktion der Hautnerven, welche das Nervensystem beeinflussen, werden schmerzlindernde Botenstoffe freigesetzt, der Stoffwechsel angeregt sowie der Parasympathikus aktiviert, welcher für die Regeneration und dem inneren Gleichgewicht zuständig ist.

Behandlungszeit 30 min EUR 45,--
Behandlungszeit 45 min EUR 63,--

Manuelle Lymphdrainage

Sie wird vor allem bei primären oder sekundären Lymphödemen verschrieben (z.B. traumatisch oder postoperativ bedingt, nach Lymphknoten-Entfernungen), bei Phlebödemen, Lipödemen, etc. Durch sanfte und langsame Griffe auf der Haut entlang der Lymphbahnen bzw. Umleitung auf noch intakte Gefäße wird durch die Steigerung der Lymphangiomotorik (Anregung des Lymphabflusses) das Ödem entstaut bzw. verringert, der Schmerz gelindert, sowie die Sympathikolyse gefördert.

Behandlungszeit 30 min EUR 45,--
Behandlungszeit 50 min EUR 70,--



Hausbesuche auf Anfrage!

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bzw. anderen persönlichen Gründen biete ich Hausbesuche an. Die Fahrtkosten setzen sich aus dem amtlichen Kilometergeld von derzeit EUR 0,42 je gefahrenem Kilometer sowie einer Zeitvergütung in Höhe von EUR 25,-- je Stunde zusammen. Ihre Anfrage können Sie gerne per Mail an office@massage-marion.at , über das Kontaktformular oder telefonisch einbringen.

Rückvergütung für Massagen nach ärztlicher Verordnung

ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse
LKUF - OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsore
KFL- Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ. Landesbedienstete
KFG-Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ. Gemeindebedienstete
SVA-Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Private Krankenversicherungen mit Kostendeckung für komplementärmedizinische Heilmethoden

Rechtlicher Hinweis!

Sollten gewisse Inhalte auf dieser Homepage fälschlicherweise den Eindruck erweckt haben, eine Erfolgsgarantie zu haben, weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht der Fall ist!

Terminabsagen

Ein vereinbarter Termin gleicht einer verbindlichen Buchung. Da bei kurzfristigen Absagen kein anderer Kunde mehr eingeschoben werden kann, bitte ich Sie höflich, bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen und bitte um Ihr Verständnis, dass bei späteren Absagen der volle Preis in Rechnung gestellt werden muss.